Allgemeine Geschäftsbedingungen der AbisZ Schädlingsbekämpfung GmbH
1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AbisZ Schädlingsbekämpfung GmbH (nachfolgend „AbisZ“ genannt). Kunden können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB, als auch Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Kunde darauf Bezug nimmt und AbisZ diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn AbisZ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis von AbisZ mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
AbisZ erstellt auf Anfrage des Kunden ein Angebot. AbisZ ist 30 Tage an das Angebot gebunden, es sei denn, das Angebot sieht eine abweichende Bindungsfrist vor.
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
Sofern AbisZ in ihrem Angebot nicht ausdrücklich auf konkrete Inhalte der Anfrage des Kunden Bezug nimmt, werden die Inhalte der Anfrage nicht Vertragsbestandteil.
Bestellt der Kunde einzelne Kaufgegenstände unabhängig von einem Angebot von AbisZ, ist er 14 Tage an seine Bestellung gebunden. AbisZ ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahmeerklärung dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zustellung der bestellten Ware.
Der jeweilige Vertrag richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des angenommenen Angebots und nach diesen AGB. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen AGB geht der Vertrag vor. Mündliche Nebenanreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AbisZ.
2. Einordnung der Leistungen, Leistungsumfang
Wenn und soweit in diesen AGB oder einzelvertraglich mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde, findet auf die
– Wespennestentfernung
das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung.
Auf die Tätigkeiten:
– Schädlings-, Ameisen-, und Bettwanzenbekämpfung;
– Marder-, Tauben-, Ratten-, und Mäuseabwehr;
-Bautenschutz;
– Beratung im Zusammenhang mit Schädlingen und Hygienemanagement; sowie
– Kontrolle und Monitoring von Industriebauten
findet das Dienstvertragsrecht des BGB Anwendung.
Auf den Kauf von Produkten findet das Kaufrecht des BGB Anwendung.
3. Pflichten des Kunden
Sind zur Vertragserfüllung öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich, obliegt die Einholung der Zustimmung bzw. Genehmigung dem Kunden und ist nicht von AbisZ geschuldet. Dem Kunden obliegt auch, sicherzustellen, dass AbisZ die Räume und Orte ungehindert und gemäß der anwendbaren Bestimmungen betreten kann, deren Betreten für die Leistungserbringung durch AbisZ erforderlich ist. Der Kunde hat hierbei auch sicherzustellen, dass Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen.
Der Kunde hat AbisZ alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen schriftlich und mindestens 48 Stunden vor dem Einsatz zur Verfügung zu stellen. Dabei wird er nach Möglichkeit Art und Umfang des Schädlingsbefalls mitteilen und über die zu behandelnden Objekte, Räumlichkeiten, bauliche oder sonstige Besonderheiten oder sonstige vorangegangene Behandlungen mit Chemikalien informieren.
Zur Gefahrabwendung von Personen und Sachen wird der Kunde die Anweisung von AbisZ zur Sicherung und Überwachung der Objekte befolgen und die seitens AbisZ definierten Räume oder Objekte auf Anweisung von AbisZ räumen. Sprinkleranlagen und Rauchmelder sind in den mit Pulver, Nebel oder Gas zu behandelnden Räumen für die Dauer der Behandlung abzustellen. Dies ist ggf. der Versicherung mitzuteilen. Mit Begasungs- oder sonstigen Mitteln behandelte Räume und Gegenstände dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch AbisZ erneut betreten werden.
Auch sonstige Anweisungen von AbisZ zur Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge der Leistungen hat der Kunde uneingeschränkt zu befolgen. Unterbrechungen und Behinderung der Leistungsdurchführung hat der Kunde zu unterlassen. Erforderliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach der Leistungserbringung sind Sache des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
Verhindert der Kunde durch die Nichteinhaltung seiner Pflichten gemäß dieser Ziffer die Einhaltung zwingender Sicherheitsvorschriften, ist AbisZ berechtigt, die Leistung vorübergehend einzustellen.
Zusätzlicher Arbeitsaufwand sowie sonstige zusätzliche Aufwendungen von AbisZ infolge verspäteter Einhaltung oder Nichteinhaltung der Pflichten gemäß dieser Ziffer 3 durch den Kunden trägt der Kunde.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann AbisZ den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. AbisZ kann sowohl die Vergütung für die bereits erbrachte Leistung als auch die vereinbarte Vergütung für die infolge der Kündigung nicht erbrachte Leistung verlangen. AbisZ muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was AbisZ infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten folgende Preise:
Die Preise von AbisZ verstehen sich einschließlich etwaiger Verpackungskosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.
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Für Kunden, die Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. ______
Für alle Kunden gilt:
Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ist der geschuldete Preis ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden und Leistungserbringung zu zahlen.
AbisZ kann mit dem Kunden abweichend hiervon Abschlagszahlungen sowie Vorkasse vereinbaren.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AbisZ, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, berechtigt, ab diesem Zeitpunkt neben dem Schadenersatz Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei allen anderen Kunden beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).
5. Liefer- und Leistungszeit
Termine, Liefer- oder Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und AbisZ schriftlich als verbindlich vereinbart. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden.
AbisZ hat – unbeschadet der Rechte aus Verzug – das Recht, Termine sowie Leistungs- oder Lieferfristen um den Zeitraum zu verschieben oder zu verlängern, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen AbisZ gegenüber nicht nachkommt ggf. zzgl eines angemessenen Zeitraums, der aufgrund der Verzögerung im Geschäftsablauf von AbisZ erforderlich ist.
AbisZ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Ausgefallene Termine /Kurzfristige Absage
Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr oder sagt er ihn weniger als 24 Stunden vorher ab, so kann AbisZ die entstandenen Fahrtkosten sowie die Personalkosten ersetzt verlangen, soweit AbisZ das Personal nicht mehr anderweitig einsetzen konnte.
7. Gewährleistung
AbisZ haftet bei kaufrechtlichen oder werkvertraglichen Leistungen nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften; abweichend hiervon gelten für Schadenersatz ergänzend die in nachfolgend Ziffer 8 enthaltenen Regelungen.
Ist der Kunde Unternehmen gemäß § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von AbisZ oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
8. Anzeigepflicht
Da jederzeit ein Schädlingsbefall durch Zuwanderung und/oder durch Vermehrung die Beseitigung erheblich erschweren und erhöhte Kosten sowie erhöhten Arbeitsaufwand verursachen kann, hat der Kunde Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, AbisZ mindestens per E-Mail anzuzeigen. Anderenfalls trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten und vergütet den zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Die §§ 275 Abs. 2 und 3 BGB sowie § 439 Abs. 4 BGB und § 635 Abs. 3 BGB finden uneingeschränkt Anwendung.
Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen gemäß § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt es sich um bei der konkreten Leistung um einen Handelskauf, findet § 377 HGB Anwendung.
9. Haftung
Für einfache Fahrlässigkeit haftet AbisZ einschließlich ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von AbisZ begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für die AbisZ vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung der AbisZ für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüche die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der AbisZ oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, Ansprüche für die AbisZ eine Garantie übernommen hat, Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer gesetzlich zwingender, d.h. nicht abdingbarer, Haftung. Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
10. Höhere Gewalt
AbisZ haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Liefer- oder Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, d.h. durch ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, wie z.B. Unwetter, Krieg, Epidemien, Unruhen, Umweltkatastrophen, oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie z.B. Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, Unwetter, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von AbisZ geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts verursacht worden sind, die AbisZ nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse AbisZ die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist AbisZ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verbrauchern gilt dies nur, sofern AbisZ unverzüglich den Kunden über die Behinderung informiert und ihm die Gegenleistung erstattet. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem zugrundeliegende Vertrag Eigentum von AbisZ.
12. Leih- oder Mietgegenstände
Leihweise oder gegen Entgelt befristet zur Verfügung gestellte Materialien, Geräte oder sonstige Gegenstände dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie von AbisZ überlassen wurden, genutzt werden. Sie sind gemäß Gebrauchsanweisung und pfleglich zu behandeln sowie vor Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für etwaige Schäden.
13. Aufrechnungs- und Zurückbehatungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
14. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes, d.h. ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Brief, Internet, Telefon, E-Mail) zustande kommt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren – bei mehreren Waren: die letzte Ware – in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns AbisZ Schädlingsbekämpfung GmbH, Stotzstraße 35, 70806 Kornwestheim, Telefonnummer: 0711 935 70 51, info@schade24.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An die
AbisZ Schädlingsbekämpfung GmbH, Stotzstraße 35, 70806 Kornwestheim, E-Mail: info @schabe24.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*):
[_____]
Bestellt am [____(*)], erhalten am [____(*)]
[_____] Name des/der Verbraucher(s)
[_____] Anschrift des/der Verbraucher(s
[_____] Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier
[_____] Ort, Datum
* Unzutreffendes bitte streichen.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie bei einer Dienstleistung verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Informationen zum Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt im Falle von Dienstleistungen vorzeitig, sollte die Dienstleistung vollständig erbracht worden sein und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen worden sein, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 g Abs. 2 BGB.
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15. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
AbisZ ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
16. Gerichtstand
Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen gemäß § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und AbisZ ergeben.
STAND: November 2024