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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze gelten in
gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.
Abwehrklausel

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinenm Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.

Angebot

1. An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Terminvereinbarungen, auch telefonisch sind bindend. Vereinbarte Termine sind mindesten 24 Stunden vorher abzusagen, andernfalls ist eine Gebühr von 50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. an AbisZ Schädlingsbekämpfung zu entrichten. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch das Zusenden der bestellten Ware oder durch Übersenden einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

2. Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge personenbezogene Daten zu speichern.

3. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse eingeholt werden, gehört dies zu den Aufgaben des Kunden.

Leistungsumfang und –zeitpunkt

– Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot maßgebend. Wir sind bemüht, die in der Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Leistung exakt einzuhalten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hinweisen. Wird der angegebene Zeitpunkt um mehr als vier Wochen überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Der Rücktritt ist dem Kunden nicht möglich, wenn wir nachweisen, dass die Verzögerung nicht von uns verschuldet ist. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung oder infolge behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Die Vertragserfüllung erfolgt, sobald das Hindernis beseitigt ist.

– Es ist unser Recht, die Verpackung, die Versandart und den Versandweg nach bestem Ermessen selbst zu bestimmen.

– Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einer fruchtlosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz anstelle der Leistung zu verlangen. Ebenso haben wir das Recht zur Leistungsverweigerung, falls ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist. Hierüber werden wir unsere Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.

– Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergebliche Vorbereitungsarbeit, Anlieferung, Lagerung usw. zu verlangen. Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über.

Leistungsvorbehalt, Schadenersatz

Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung zu.

Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Uns und dem Kunden ist es unbenommen, einen höheren oder niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle des pauschalierten Schadens tritt.

Preise und Zahlung

1. Für den Kunden sind unsere Preise Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.

2. Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, können wir den dann gültigen Preis verlangen.

3. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verlangen wir bankübliche, mindestens gesetzliche Verzugszinsen. Wir behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.

Haftung für Mängel und Leistungen

1. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr sind uns Rügen unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen, ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenommen.

2. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, so werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche können wir nicht einräumen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.

Haftung für mangelnde Dienstleistungen

1. Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von Gefahrstoffen, führen wir mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen
und behördlichen Auflagen aus.

2. Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit ist die umfassende Information durch den Kunden, insbesondere über Besonderheiten des zu behandelnden Objekts. Uns steht das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand begegnet werden kann. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Die bis zur Beendigung der Arbeiten entstandenen Kosten sind zu erstatten.

3. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals unbedingt Folge zu leisten. Andernfalls können wir die die Tätigkeit ablehnen und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

4. Bei Kontaktmittelbehandlungen (z.B. Schabenbekämpfungsmaßnahmen u. ä.) schulden wir das fachmännische Ausbringen des Kontaktmittels in den dafür vorgesehenen Räumen und in der Dosierung, die der Intensität des Befalls Rechnung trägt. Wir sind ohne ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände ab- oder umzubauen, Wandverkleidungen abzunehmen u.ä. Nach der Kontaktmittelbehandlung lassen wir uns die Erledigung des Auftrags schriftlich bestätigen. Wird ohne eine Bestätigung das Objekt vom Kunden in Benutzung genommen, wird im Streitfall die erfolgreiche Erledigung des Auftrags unterstellt.

5. Objekte, die mit chemischen Mitteln behandelt werden, dürfen erst dann von uns freigegeben werden, wenn bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt lässt sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Materialien, Witterung usw. nicht exakt bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige Schadensersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe als ursprünglich vorgesehen ausgeschlossen.

6. Sollten unsere Dienstleistungen mit einem Mangel behaftet sein, haben wir das Recht auf Nacherfüllung. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können wir nicht anerkennen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden oder es liegt die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Dritten aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung vor.

7. Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann sich nur einstellen, wenn solche Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Hierfür bieten wir einen Wartungsvertrag an.

8. Gelieferte Begasungsmittel und andere Gefahrstoffe sind vom Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der von uns gegebenen Informationen mit größter Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Die Mittel sind für den alsbaldigen Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt.

Eigentumsvorbehalt

– Die gelieferte bzw. montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf sie vorher nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.

– Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.

Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt.

Gerichtsstand

Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, soll, soweit die Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, dieser vor dem Amts- oder Landgericht Stuttgart geführt werden